Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von der Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand an ihrer Spitze gesetzlich vertreten wird.
Die Kirchengemeinde ist Trägerin eines ihr zugeordneten Vermögens sowie gemeindlicher Steuerverband, nämlich Gläubigerin des Kirchgeldes. Sie hat neben der Kirchenstiftung ihr übertragene Aufgaben im ortskirchlichen (pfarrlichen) Bereich wahrzunehmen.
Sie steht unter der Obhut und Aufsicht der Erzbischöflichen Finanzkammer München-Freising als kirchliche Aufsichtsbehörde.
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung gehören insbesondere: die Erhebung und Verwaltung des Kirchgeldes die Antragstellung bei Erhebung eines gestaffelten Kirchgeldes die Bestimmung der Fälligkeit des Kirchgeldes die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltplanes des gemeindlichen Steuerverbandes die Anerkennung der Jahresrechnung des gemeindlichen kirchlichen Steuerverbandes die Bestellung und Entsendung (Delegation) eines Mitgliedes in die Gesamtkirchenverwaltung die Bestellung und Entsendung (Delegation) für die Wahl der weltlichen Vertreter des Diözesansteuerausschusses sowie die gewissenhafte Verwaltung des örtlichen Kirchengemeindevermögens.
Mitglieder der Kirchenverwaltung (2007 - 2012):
Pater Frano Milanovic (Vorsitzender der Kirchenverwaltung)
Dr. Matthias Keil (Kirchenpfleger)
Herr Franz Bauer
Herr Ingo Frank
Frau Franz
Frau Dr. Heli Mendl
Herr Harald Sachers







